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Allgemeine Vertragsbedingungen der Roomware Consulting GmbH

1.

Roomware Consulting GmbH ist verpflichtet, ihre im Angebot enthaltenen Leistungen vertragsgemäß auszuführen. Dabei sind außer den gesetzlichen Bestimmungen auch die allgemein anerkannten Regeln der Technik und Ingenieurwissenschaft einzuhalten.

2.

Die für die Bearbeitung angewandten Methoden bleiben geistiges Eigentum der Roomware Consulting GmbH. Die Unterlagen dürfen ohne schriftliches Einverständnis keinem Dritten zugänglich gemacht werden. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird, steht Roomware Consulting GmbH der Zutritt auch zum Zwecke fotografischer und sonstiger Aufnahmen zur geeigneten Zeit frei.

3.

Gegenüber den Forderungen von Honoraren steht dem Auftraggeber weder eine Aufrechnungsbefugnis noch ein Zurückhaltungsrecht zu.

4.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeiter der Roomware Consulting GmbH abzuwerben.

5.

Der Auftraggeber und die Roomware Consulting GmbH können den Vertrag nur aus wichtigen Gründen kündigen. Im Fall einer vom Auftraggeber angeordneten Unterbrechung der Arbeiten sind die bis dahin erbrachten Leistungen auf Verlangen der Roomware Consulting GmbH abzurechnen. Infolge der Unterbrechung eventuell erwachsender Kosten werden der Roomware Consulting GmbH gegen Nachweis der Aufwände erstattet.

6.

Der Vertrag endet nicht durch die Änderung der Rechtsform der Vertragspartner. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gehen auf die Rechtsform über.

7.

Verlängert sich durch Gründe, welche die Roomware Consulting GmbH nicht zu verantworten hat, die Planungs- und Projektabwicklungszeit gegenüber dem bei der Auftragserteilung vorgesehenen Termin, hat Roomware Consulting GmbH Anspruch auf eine Vergütung der damit verbundenen Mehrkosten.

8.

Sind über das Leistungsangebot hinausgehende Umplanungen erforderlich, wird der daraus resultierende Mehraufwand getrennt abgerechnet.

9.

Roomware Consulting GmbH garantiert die wirtschaftliche Abwicklung der angebotenen Leistungen zu den vereinbarten Terminen, sofern nicht Ereignisse eintreten, die außerhalb der Einflusssphäre von Roomware Consulting GmbH liegen.

10.

Ergänzungen oder Abänderungen der vorliegenden Vertragsbedingungen gelten nur, wenn sie in schriftlicher Form vereinbart wurden.

11.

Alle gegenseitigen, verbindlichen Mitteilungen bedürfen der Schriftform.

12.

Die Rechtsunwirksamkeit eines Teiles dieses Vertrages lässt die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages unberührt.

13.

Für Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Roomware Consulting GmbH kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

14.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Roomware Consulting GmbH vereinbart.